Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website und die Web-Anwendung Tweet Machine 2.0, betrieben von Steffen Quiévreux (Quievreux Consulting). Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise vereinbar mit WCAG 2.1 AA – aufgrund der unten genannten Unvereinbarkeiten. Letzte Selbstbewertung: 2026.

Bekannte Hürden

  • Audio-Recorder: Aufnahmezustand, Pegelanzeige und Laufzeit werden von Screenreadern derzeit nicht vollständig angesagt. Alternative: Text kann jederzeit direkt eingegeben werden – die Sprachaufnahme ist optional.
  • Karussell- und Reel-Ausgaben: KI-generierte Bilder erhalten aktuell noch keine automatisch erzeugten, inhaltsbeschreibenden Alternativtexte. Alt-Texte müssen manuell ergänzt werden.
  • Videovorschau: Der Reel-Player bietet noch keine Untertitel-Spur und keine Audiodeskription.
  • Komplexe Tabellen im Kosten- und Abrechnungsbereich sind für Screenreader nicht optimal ausgezeichnet.

Barrieren melden – Feedback

Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in zugänglicher Form? Melden Sie sich – wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Steffen Quiévreux · Quievreux Consulting
Hainbuchenstraße 10, 61184 Karben
E-Mail: quievreux.consulting@gmail.com
Telefon: +49 160 8741138

Schlichtungsverfahren

Bleibt Ihre Rückmeldung ohne zufriedenstellende Antwort, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anrufen:

Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de