Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website und die Web-Anwendung Tweet Machine 2.0, betrieben von Steffen Quiévreux (Quievreux Consulting). Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Teilweise vereinbar mit WCAG 2.1 AA – aufgrund der unten genannten Unvereinbarkeiten. Letzte Selbstbewertung: 2026.
Bekannte Hürden
- Audio-Recorder: Aufnahmezustand, Pegelanzeige und Laufzeit werden von Screenreadern derzeit nicht vollständig angesagt. Alternative: Text kann jederzeit direkt eingegeben werden – die Sprachaufnahme ist optional.
- Karussell- und Reel-Ausgaben: KI-generierte Bilder erhalten aktuell noch keine automatisch erzeugten, inhaltsbeschreibenden Alternativtexte. Alt-Texte müssen manuell ergänzt werden.
- Videovorschau: Der Reel-Player bietet noch keine Untertitel-Spur und keine Audiodeskription.
- Komplexe Tabellen im Kosten- und Abrechnungsbereich sind für Screenreader nicht optimal ausgezeichnet.
Barrieren melden – Feedback
Sie haben eine Barriere entdeckt oder benötigen Inhalte in zugänglicher Form? Melden Sie sich – wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Steffen Quiévreux · Quievreux ConsultingHainbuchenstraße 10, 61184 Karben
E-Mail: quievreux.consulting@gmail.com
Telefon: +49 160 8741138
Schlichtungsverfahren
Bleibt Ihre Rückmeldung ohne zufriedenstellende Antwort, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anrufen:
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit BehinderungenMauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de